Mitarbeiter räumt am frühen Morgen einen verschneiten Gehweg vor einer Wohnanlage und streut anschließend Granulat
Gebäudeservice · Winterdienst

Winterdienst mit Einsatzprotokoll.

Winterdienst für Hausverwaltungen, Kommunen und Unternehmen: Wir räumen und streuen Gehwege, Zufahrten, Stellplätze und Schulhöfe zu den Zeiten Ihrer Gemeindesatzung und dokumentieren jeden Einsatz — damit Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht nachweisbar erfüllen.

Nov.–März
typische Wintersaison
Protokoll
für jeden Einsatz
40 Jahre
Erfahrung
Leistungsumfang

Geräumt, bevor
der Tag beginnt.

Schnee und Glätte richten sich nicht nach Geschäftszeiten. Wir übernehmen Räumen und Streuen für Wohnanlagen, öffentliche Gebäude und Gewerbeobjekte — nach festgelegten Flächen, Prioritäten und Zeiten. Was wo und wann zu tun ist, steht in einem Objektplan; jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme protokolliert.

  • 01Gehwege & HauszugängeÖffentliche Gehwege vor dem Grundstück sowie Wege zu Hauseingängen, Briefkästen und Müllplätzen
  • 02Zufahrten & StellplätzeEinfahrten, Parkflächen, Garagenzufahrten und Feuerwehrzufahrten nach festgelegter Priorität
  • 03Schulhöfe & öffentliche FlächenSchulhöfe, Kita-Zugänge und Wege an Verwaltungsgebäuden vor Unterrichts- und Öffnungsbeginn
  • 04RäumenSchnee von Hand oder maschinell räumen, je nach Fläche — ohne Wege, Abläufe oder Hydranten zuzuschieben
  • 05StreuenAbstumpfende Streumittel oder Auftaumittel, so wie es die örtliche Satzung zulässt
  • 06Nachräumen & NachstreuenWeitere Einsätze bei anhaltendem Schneefall, Eisregen oder überfrierender Nässe
  • 07EinsatzprotokollDatum, Uhrzeit, Wetterlage und Maßnahme je Einsatz — als Nachweis für Eigentümer und Verwaltung
  • 08Streugut am ObjektStreugutbehälter befüllen und kontrollieren, damit auch zwischen den Einsätzen Material bereitsteht
Warum AXO REAL

Sicherheit, die sich
nachweisen lässt.

Nach einem Glätteunfall zählt, ob geräumt und gestreut wurde — und ob sich das belegen lässt. Darauf ist unser Winterdienst ausgerichtet.

  • 01 Vertraglich klar geregelt Flächen, Zeiten und Prioritäten stehen im Objektplan — ohne Lücken in der Zuständigkeit. Eindeutig
  • 02 Lückenlos dokumentiert Jeder Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme, abrufbar für Verwaltung, Eigentümer und Beirat. Belegt
  • 03 Nach Gemeindesatzung Einsatzzeiten, Räumbreiten und Streumittel richten sich nach der Satzung der jeweiligen Gemeinde. Konform
  • 04 Ganzjährig ein Partner Winterdienst, Gartenpflege, Reinigung und Hausmeisterservice über einen Vertrag und einen Ansprechpartner. Gebündelt
Saison planen

Kapazitäten sichern,
bevor es schneit.

Vereinbaren Sie den Winterdienst möglichst vor Saisonbeginn im November — dann stehen Flächenplan und Einsatzreihenfolge, wenn der erste Frost kommt.

Im Rest des Jahres kümmern wir uns um dieselben Flächen: Gartenpflege, Terrassen- und Wegereinigung und Hausmeisterservice.

Alle Gebäudeservices
Wissenswertes

Räum- und Streupflicht
kurz erklärt.

Wer zuständig ist, welche Zeiten gelten und wann die Kosten umgelegt werden können — ein Überblick, der keine Rechtsberatung ersetzt.

Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?

Grundsätzlich trägt der Eigentümer eines Grundstücks die Verkehrssicherungspflicht für die Wege auf seinem Grundstück. Für öffentliche Gehwege übertragen viele Gemeinden die Räum- und Streupflicht per Satzung auf die Anlieger. Eigentümer können diese Pflicht vertraglich an Mieter oder an einen Dienstleister weitergeben. Eine Kontroll- und Überwachungspflicht bleibt in der Regel aber beim Eigentümer oder bei der Verwaltung.

Deshalb ist ein schriftlicher Vertrag mit klar beschriebenen Flächen so wichtig. Er legt fest, welche Wege in welcher Reihenfolge geräumt werden, welche Breite freizuhalten ist und wer bei einem Ausfall einspringt. Ausführlich erklärt unser Ratgeber zur Räum- und Streupflicht, welche Pflichten Eigentümer und Hausverwaltungen haben und wie Sie die Übertragung sauber regeln.

Welche Zeiten und Streumittel gelten?

Die Einsatzzeiten regelt die jeweilige Gemeindesatzung. Häufig müssen Gehwege werktags etwa zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Bei anhaltendem Schneefall oder erneuter Glätte muss nachgearbeitet werden. Auch die geforderte Räumbreite und die zulässigen Streumittel stehen in der Satzung — ein Blick hinein lohnt sich vor jeder Saison, weil Gemeinden ihre Regeln ändern.

Viele Gemeinden schränken Auftausalz auf Gehwegen ein oder erlauben es nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an Treppen, um Bäume, Böden und Gewässer zu schonen. Dann kommen abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat zum Einsatz, die nach der Saison wieder aufgenommen werden. Wir richten Streumittel und Einsatzzeiten nach der Satzung am jeweiligen Objekt aus — bei Beständen in mehreren Gemeinden also nach unterschiedlichen Regelungen.

Wichtig ist außerdem die Reihenfolge: Zuerst kommen Hauszugänge, Treppen und Gehwege mit Publikumsverkehr, danach Stellplätze und Nebenflächen. An Schulen und Kitas sollten die Zugänge frei sein, bevor die ersten Kinder kommen; bei Betrieben mit Frühschicht oder ambulanten Pflegediensten oft schon deutlich früher.

Sind die Kosten des Winterdienstes umlagefähig?

In der Regel ja, sofern der Mietvertrag es vorsieht. Für öffentliche Wege zählt der Winterdienst nach § 2 Nr. 8 BetrKV zu den Kosten der Straßenreinigung. Für Wege auf dem eigenen Grundstück hängt die Zuordnung vom Einzelfall und vom Mietvertrag ab. Wichtig ist eine nachvollziehbare Rechnung, die den Winterdienst getrennt von Reparaturen oder Verwaltungsleistungen ausweist, denn diese sind nicht umlagefähig. Einen Überblick über alle Positionen gibt der Ratgeber Was ist umlagefähig?. Übernimmt ein Hauswart den Winterdienst, darf dieser Anteil nicht zusätzlich als Straßenreinigung angesetzt werden.

Was beeinflusst die Kosten des Winterdienstes?

Entscheidend sind Größe und Art der Flächen, Treppen und Gefälle, die geforderten Einsatzzeiten und das Abrechnungsmodell. Üblich sind eine Saisonpauschale oder eine Grundgebühr mit Abrechnung je Einsatz. In einem milden Winter wirkt die Pauschale teuer, in einem schneereichen die Einzelabrechnung. Nach der Objektbegehung empfehlen wir das Modell, das zu Ihrem Objekt und Ihrem Budget passt. In die Kalkulation fließen außerdem Flächen für die Schneeablage, die Entfernung zwischen mehreren Objekten und die Frage ein, ob Streugut nach der Saison wieder aufgenommen werden soll.

Wer den Hausmeisterservice oder die Gartenpflege ebenfalls bei uns hat, bündelt alle Außenarbeiten in einem Vertrag. Das spart Abstimmung, weil dieselben Flächen das ganze Jahr über von einem Team betreut werden.

Ablauf

Vor dem ersten Frost
alles geregelt.

Je früher die Flächen feststehen, desto verlässlicher lässt sich die Saison planen. Kapazitäten vereinbaren Sie am besten vor Saisonbeginn im November.

  • 01 Objektbegehung Wir erfassen Flächen, Gefälle, Treppen und Prioritäten und gleichen sie mit der Gemeindesatzung ab — kostenfrei. Begehung
  • 02 Objektplan & Vertrag Flächenplan, Einsatzzeiten, Streumittel und Abrechnungsmodell werden für die ganze Saison schriftlich vereinbart. Geregelt
  • 03 Einsatz bei Schnee & Glätte Räumen und Streuen nach Wetterlage und Priorität, Nachräumen bei anhaltendem Schneefall. Bereit
  • 04 Protokoll & Nachweis Jeder Einsatz wird dokumentiert; die Nachweise stehen Ihnen für Abrechnung und Haftungsfragen zur Verfügung. Dokumentiert
Häufige Fragen

Was Auftraggeber oft fragen.

Antworten auf die häufigsten Fragen zu Winterdienst — für Verwaltungen, Kommunen, Unternehmen und Eigentümer.

Wann muss geräumt und gestreut werden?

Das regelt die Satzung Ihrer Gemeinde. Häufig gilt werktags etwa 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr; bei anhaltendem Schneefall muss nachgearbeitet werden. Wir richten die Einsatzzeiten nach der Satzung am Objekt aus.

Kann die Räum- und Streupflicht auf einen Dienstleister übertragen werden?

Ja, per Vertrag. Eigentümer oder Verwaltung behalten in der Regel aber eine Kontrollpflicht — deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz und stellen die Protokolle zur Verfügung. Diese Auskunft ersetzt keine Rechtsberatung.

Sind die Kosten für den Winterdienst auf Mieter umlegbar?

In der Regel ja, sofern der Mietvertrag es vorsieht — für öffentliche Wege über § 2 Nr. 8 BetrKV als Kosten der Straßenreinigung. Details erläutert der Ratgeber Betriebskosten: was ist umlagefähig?.

Welche Streumittel setzen Sie ein?

Die Mittel, die die örtliche Satzung zulässt — häufig abstumpfendes Granulat oder Splitt, Auftausalz nur dort, wo es erlaubt ist. Die Auswahl stimmen wir je Objekt mit Ihnen ab.

Wann sollte der Winterdienst beauftragt werden?

Möglichst vor Saisonbeginn im November. Dann können Flächen begangen, der Objektplan erstellt und Einsatzreihenfolgen festgelegt werden, bevor der erste Schnee fällt.

Wie wird der Winterdienst abgerechnet?

Üblich sind eine Saisonpauschale oder eine Grundgebühr plus Abrechnung je Einsatz. Welches Modell besser passt, hängt von Flächen und Lage ab; nach der kostenfreien Objektbegehung erhalten Sie ein schriftliches Angebot.

Kostenfreie Objektbegehung

Winterdienst — ein Ansprechpartner.

Wir sehen uns Ihr Objekt kostenfrei an und erstellen ein transparentes Angebot — für ein Haus oder einen ganzen Bestand in Wuppertal und Umgebung.