Reinigungskraft wischt am Abend den Boden eines hellen Büros mit Schreibtischen, Stühlen und großer Fensterfront
Gebäudeservice · Reinigung

Unterhaltsreinigung für Büro und Wohnung.

Unterhaltsreinigung für Büros, Praxen und Wohnungen: Wir reinigen Arbeitsplätze, Sanitärräume und Wohnflächen in festen Intervallen — für Unternehmen, Hausverwaltungen, Wohnungsgesellschaften und soziale Träger, mit festem Team und dokumentiertem Leistungsumfang.

Täglich
bis monatlich, je nach Raum
1 Team
fest für Ihr Objekt
40 Jahre
Erfahrung
Leistungsumfang

Vom Schreibtisch
bis zur Wohnungstür.

Unterhaltsreinigung heißt: wiederkehrende Reinigung nach einem festen Plan. Welche Räume wie oft gereinigt werden, halten wir in einem Leistungsverzeichnis fest — für Büroetagen und Praxen ebenso wie für einzelne Wohnungen, Leerstände oder Gemeinschaftsräume im Betreuten Wohnen.

  • 01Büros & ArbeitsplätzeFreie Tischflächen, Böden saugen und wischen, Papierkörbe leeren, Wertstoffe getrennt entsorgen
  • 02SanitärräumeWC, Waschbecken, Armaturen, Spiegel und Fliesen reinigen, Verbrauchsmaterial auffüllen
  • 03Teeküchen & SozialräumeArbeitsflächen, Spülen, Geräte außen, Tische, Stühle und Böden
  • 04Praxen & EmpfangWartebereich, Empfangstresen und Kontaktflächen, angepasst an das Hygienekonzept der Praxis
  • 05WohnungsreinigungWohnräume, Küche und Bad im festen Rhythmus — für Privathaushalte und soziale Träger
  • 06Mieterwechsel & LeerstandReinigung nach Auszug, vor der Übergabe und in leerstehenden Wohnungen bis zur Neuvermietung
  • 07MusterwohnungenBesichtigungsfertig im vereinbarten Rhythmus: Staub, Böden, Glasflächen und Sanitär
  • 08KontaktflächenTürklinken, Lichtschalter, Handläufe und Bedienelemente regelmäßig reinigen
Warum AXO REAL

Ein Plan.
Kein Rätselraten.

Gute Unterhaltsreinigung fällt nicht auf — schlechte sofort. Darum arbeiten wir mit klaren Plänen, festen Ansprechpartnern und Kontrollen, die Sie nachvollziehen können.

  • 01 Leistungsverzeichnis Jeder Raum mit Leistung und Intervall — Sie wissen, was wann gereinigt wird und was nicht. Klar
  • 02 Feste Zeiten Früh am Morgen, abends oder tagsüber — passend zu Arbeitszeiten, Sprechstunden und Bewohneralltag. Planbar
  • 03 Fester Ansprechpartner Ein Kontakt für Rückfragen, Zusatzwünsche und Reklamationen — ohne Umweg über eine Hotline. Direkt
  • 04 Kombinierbar Glasreinigung, Treppenhaus, Winterdienst und Hausmeisterservice über denselben Vertrag. Gebündelt
Für Hausverwaltungen & Unternehmen

Sauber im Alltag.
Nicht nur zum Termin.

Unterhaltsreinigung wirkt durch Regelmäßigkeit — dieselben Leistungen, im selben Takt, vom selben Team.

Neben der laufenden Reinigung übernehmen wir auf Wunsch Glas- und Fensterreinigung, Treppenhaus, Winterdienst und Hausmeisterservice — mit einem Ansprechpartner für alle Leistungen am Objekt.

Alle Gebäudeservices
Wissenswertes

Unterhaltsreinigung
richtig planen.

Was zur Unterhaltsreinigung gehört, wie oft gereinigt werden sollte und was Hausverwaltungen und Privathaushalte bei Nebenkosten und Steuer beachten sollten.

Was unterscheidet Unterhaltsreinigung von Grund- und Sonderreinigung?

Die Unterhaltsreinigung ist die laufende, regelmäßig wiederkehrende Reinigung: Sie entfernt den Schmutz, der im Alltag entsteht — Staub, Fingerabdrücke, eingetragenen Straßenschmutz, Rückstände in Sanitärräumen. Die Grundreinigung geht tiefer: Sie löst hartnäckige Ablagerungen und alte Pflegefilme auf Bodenbelägen und findet in der Regel ein- bis zweimal im Jahr statt. Sonderreinigungen fallen anlassbezogen an, etwa nach einem Umbau, einer Veranstaltung oder einem Wasserschaden.

Für Büros und Wohnanlagen empfiehlt sich eine Kombination: eine verlässliche Unterhaltsreinigung im Wochentakt oder häufiger, ergänzt um planbare Grundreinigungen. Nach Bau- oder Renovierungsarbeiten ist zuerst eine Bauendreinigung sinnvoll, bevor die laufende Reinigung übernimmt.

Wie oft sollten Büros und Praxen gereinigt werden?

Das hängt von Nutzung und Raumart ab, nicht von einer starren Regel. Sanitärräume und Teeküchen werden in Büros häufig täglich gereinigt, Arbeitsplätze und Flure zwei- bis fünfmal pro Woche, wenig genutzte Räume wie Archive seltener. In Praxen gibt der Hygieneplan vor, welche Flächen wie oft gereinigt oder desinfiziert werden — unser Hygienekonzept für die Reinigung im Praxisalltag passen wir an das Hygienekonzept der Praxis an.

Hilfreich ist ein Leistungsverzeichnis, das Räume zu Gruppen zusammenfasst und jeder Gruppe Leistungen und Intervalle zuordnet. Das macht Angebote vergleichbar und erleichtert Kontrollen. Wie ein solches Verzeichnis aufgebaut wird, beschreibt der Ratgeber Gebäudereinigung ausschreiben. Für Betriebe mit mehreren Standorten gibt es eine eigene Seite zur Filialreinigung.

Bei der Vergabe stellt sich außerdem die Frage nach dem Modell. Bei der leistungsorientierten Reinigung ist festgelegt, was in welchem Intervall zu tun ist — etwa Böden dreimal pro Woche feucht wischen. Bei der ergebnisorientierten Reinigung wird ein Sauberkeitsziel vereinbart, und der Dienstleister entscheidet, wie oft er dafür reinigt. In vielen Büros hat sich ein leistungsorientiertes Verzeichnis mit regelmäßigen Kontrollen bewährt, weil es sich leicht prüfen lässt.

Wohnungsreinigung für Hausverwaltungen und soziale Träger

Hausverwaltungen und Wohnungsgesellschaften brauchen Wohnungsreinigung vor allem rund um den Mieterwechsel: nach dem Auszug, vor der Übergabe an neue Mieter und in Leerstandsphasen, damit Wohnungen bei Besichtigungen gepflegt wirken. Musterwohnungen halten wir im vereinbarten Rhythmus besichtigungsfertig. Soziale Träger und Anbieter von Betreutem Wohnen beauftragen zusätzlich die regelmäßige Reinigung von Bewohnerwohnungen und Gemeinschaftsräumen.

Wichtig für die Nebenkostenabrechnung: Nach § 2 Nr. 9 BetrKV sind die Kosten der Gebäudereinigung umlagefähig, wenn der Mietvertrag es vorsieht — gemeint sind aber die gemeinsam genutzten Flächen wie Flure, Treppen oder Keller. Die Reinigung einer einzelnen Wohnung beim Mieterwechsel trägt in der Regel der Vermieter. Mehr dazu im Ratgeber umlagefähige Betriebskosten; für die Gemeinschaftsflächen gibt es unsere Treppenhausreinigung.

Privathaushalte: Was gilt steuerlich nach § 35a EStG?

Wer die eigene Wohnung oder das eigene Haus von einem Dienstleister reinigen lässt, kann die Kosten in der Regel als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Nach § 35a EStG mindert sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens um 4.000 Euro im Jahr. Materialkosten zählen nicht dazu, deshalb weisen wir Arbeitskosten auf der Rechnung gesondert aus.

Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung — Barzahlung genügt nicht. Auch Mieter können in der Regel ihren Anteil an der Reinigung der Gemeinschaftsflächen ansetzen, wenn die Nebenkostenabrechnung ihn ausweist. Für Unternehmen gilt die Steuerermäßigung nicht. Ob und in welcher Höhe sie im Einzelfall greift, klärt Ihre Steuerberatung; dieser Hinweis ist keine Steuerberatung.

Ablauf

In vier Schritten
zum festen Reinigungsplan.

Vom ersten Rundgang bis zur laufenden Qualitätskontrolle — so starten wir die Unterhaltsreinigung in Ihrem Objekt.

  • 01 Objektbegehung Wir sehen uns Räume, Bodenbeläge, Nutzungszeiten und Besonderheiten vor Ort an — kostenfrei und unverbindlich. Kostenfrei
  • 02 Leistungsverzeichnis & Angebot Räume, Leistungen und Intervalle schriftlich aufgeschlüsselt — als nachvollziehbare Grundlage für Ihr Angebot. Transparent
  • 03 Einarbeitung Das feste Team lernt Objekt, Schließwege und Ihre Wünsche kennen, bevor der Regelbetrieb startet. Eingespielt
  • 04 Kontrolle & Anpassung Regelmäßige Qualitätskontrollen; Intervalle passen wir an, wenn sich die Nutzung der Räume ändert. Laufend
Häufige Fragen

Was Auftraggeber oft fragen.

Antworten auf die häufigsten Fragen zu Unterhaltsreinigung — für Verwaltungen, Kommunen, Unternehmen und Eigentümer.

Was gehört zur Unterhaltsreinigung im Büro?

In der Regel Böden saugen und wischen, freie Tischflächen abwischen, Papierkörbe leeren, Sanitärräume und Teeküchen reinigen sowie Kontaktflächen wie Türklinken und Lichtschalter. Den genauen Umfang legen wir im Leistungsverzeichnis fest — Raum für Raum.

Was kostet eine Unterhaltsreinigung?

Der Preis hängt von Fläche, Raumarten, Bodenbelägen, Intervall und Reinigungszeiten ab. Nach einer kostenfreien Objektbegehung erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit aufgeschlüsselten Leistungen.

Reinigen Sie auch außerhalb der Arbeitszeiten?

Ja. Büros reinigen wir auf Wunsch früh morgens oder abends, Praxen nach der letzten Sprechstunde. Tagsüber ist die Reinigung ebenfalls möglich, etwa wenn ein Ansprechpartner vor Ort gewünscht ist.

Übernehmen Sie die Wohnungsreinigung beim Mieterwechsel?

Ja. Für Hausverwaltungen und Wohnungsgesellschaften reinigen wir Wohnungen nach dem Auszug, vor der Neuvermietung und während des Leerstands. Nach Renovierungen mit Farb- oder Bauresten ist eine Bauendreinigung die passende Leistung.

Sind die Reinigungskosten auf Mieter umlegbar?

Für gemeinsam genutzte Flächen wie Treppenhaus, Flure und Keller in der Regel ja, nach § 2 Nr. 9 BetrKV und sofern der Mietvertrag es vorsieht. Die Reinigung einzelner Wohnungen, etwa beim Mieterwechsel, gehört dagegen nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.

Können Privathaushalte die Wohnungsreinigung von der Steuer absetzen?

In der Regel ja: Als haushaltsnahe Dienstleistung mindern 20 Prozent der Arbeitskosten die Einkommensteuer, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung.

Kostenfreie Objektbegehung

Unterhaltsreinigung — ein Ansprechpartner.

Wir sehen uns Ihr Objekt kostenfrei an und erstellen ein transparentes Angebot — für ein Haus oder einen ganzen Bestand in Wuppertal und Umgebung.