Das Treppenhaus ist der Raum, den alle Bewohner eines Hauses täglich nutzen – und der erste Eindruck für Besucher, Handwerker und Kaufinteressenten. Entsprechend häufig landen Fragen dazu auf dem Tisch von Hausverwaltungen: Was darf eine Treppenhausreinigung kosten? Reicht die Kehrwoche oder braucht es eine Reinigungsfirma? Und welche Kosten lassen sich auf die Mieter umlegen?
Dieser Ratgeber erklärt, wie Angebote kalkuliert werden, welche Intervalle sich bewährt haben und was bei Umlage, Mieterwechsel und Qualitätskontrolle zu beachten ist. Konkrete Preise nennen wir bewusst nicht: Sie hängen so stark vom Objekt ab, dass Pauschalwerte mehr verwirren als helfen.
Kostenfaktoren: Was den Preis der Treppenhausreinigung bestimmt
Reinigungsunternehmen kalkulieren in der Regel nach dem Zeitaufwand, den ein Objekt pro Reinigung erfordert, multipliziert mit der Zahl der Einsätze. Abgerechnet wird meist als monatliche Pauschale je Objekt oder als Preis je Reinigung. Der Zeitaufwand ergibt sich aus mehreren Faktoren:
| Faktor | Wirkung auf die Kosten |
|---|---|
| Anzahl der Etagen und Treppenläufe | Jede Etage bringt Stufen, Podest, Handlauf und Türen mit – der Aufwand wächst mit jeder Etage. |
| Fläche der Gemeinschaftsräume | Lange Flure, große Eingangsbereiche, Keller- und Dachbodengänge erhöhen die Reinigungszeit. |
| Bodenbelag | Naturstein, Fliese, Linoleum, Kunststoff oder Holz verlangen unterschiedliche Mittel und Pflege. |
| Nutzung und Verschmutzung | Viele Wohneinheiten, Gewerbe im Haus, Kinderwagen oder Haustiere bedeuten mehr Schmutz. |
| Intervall | Häufigere Reinigungen kosten insgesamt mehr, verkürzen aber oft die Zeit pro Einsatz. |
| Zusatzleistungen | Aufzug, Treppenhausfenster, Haustür und Briefkastenanlage, Grundreinigung oder Mülltonnenplatz. |
| Lage und Bündelung | Mehrere Objekte auf einer Route oder kombinierte Services senken den Anfahrtsaufwand. |
Wer Angebote vergleicht, sollte darauf achten, dass alle Anbieter auf derselben Grundlage kalkulieren: gleiche Flächen, gleiche Leistungen, gleiche Intervalle. Ein auffällig niedriger Preis bedeutet häufig, dass einzelne Leistungen fehlen oder die eingeplante Zeit für eine gründliche Reinigung nicht ausreicht.
Welches Intervall ist sinnvoll?
Ein festes Intervall ist die Grundlage für ein dauerhaft gepflegtes Treppenhaus. Welcher Rhythmus passt, hängt vor allem von der Zahl der Bewohner und der Nutzung ab. In der Praxis haben sich folgende Intervalle bewährt:
| Bereich | Typisches Intervall |
|---|---|
| Treppen, Podeste, Eingangsbereich | wöchentlich, bei hoher Frequenz zweimal pro Woche |
| Handläufe, Türgriffe, Lichtschalter | bei jeder Reinigung |
| Aufzugskabine | wöchentlich oder häufiger |
| Keller- und Dachbodengänge | 14-täglich bis monatlich |
| Treppenhausfenster | mehrmals im Jahr |
| Grundreinigung mit Bodenpflege | ein- bis zweimal jährlich |
Die Grundreinigung unterscheidet sich deutlich von der laufenden Reinigung: Dabei werden hartnäckige Verschmutzungen, Pflegefilmreste und Kalk entfernt, Ecken und Sockelleisten gründlich gereinigt und der Bodenbelag je nach Material neu gepflegt. Kalkhaltiger Naturstein wie Marmor verträgt zum Beispiel keine säurehaltigen Reiniger, Linoleum braucht eine passende Pflegebeschichtung. Fest eingeplant, verlängert die Grundreinigung die Lebensdauer des Belags.
In kleinen Häusern mit wenigen Parteien kann eine 14-tägliche Reinigung genügen. Im Winter, wenn Nässe und Streugut ins Haus getragen werden, ist ein zusätzlicher Termin oder ein kurzer Zwischendurchgang oft sinnvoll. Fenster und Glasflächen lassen sich gut mit einer separaten Glasreinigung kombinieren.
Das Leistungsverzeichnis: Grundlage für Angebot und Kontrolle
Je genauer die Leistung beschrieben ist, desto besser lassen sich Angebote vergleichen und Leistungen später kontrollieren. Ein Leistungsverzeichnis für die Treppenhausreinigung sollte mindestens enthalten:
- alle zu reinigenden Bereiche mit Etagenzahl und groben Flächenangaben,
- die einzelnen Tätigkeiten je Bereich, zum Beispiel kehren, feucht wischen, Handläufe abwischen, Spinnweben entfernen,
- das Intervall je Tätigkeit,
- Sonderleistungen wie Grundreinigung, Fensterreinigung oder Aufzug,
- Zeitfenster für die Reinigung, etwa vormittags an festen Wochentagen,
- Anforderungen an Reinigungsmittel, zum Beispiel für Naturstein,
- die Art des Leistungsnachweises und den Weg für Reklamationen.
Wer bereits ein Leistungsverzeichnis hat, kann es Anbietern zur Kalkulation übergeben. Fehlt eines, lässt es sich bei einer Objektbegehung gemeinsam erstellen.
Kehrwoche oder Reinigungsfirma?
In vielen Häusern reinigen die Mieter das Treppenhaus noch selbst im Wechsel. Das spart Betriebskosten, führt aber häufig zu Konflikten: unterschiedliche Ansprüche an Sauberkeit, Abwesenheiten, ältere Bewohner, die die Arbeit nicht mehr leisten können. Eine Reinigungsfirma sorgt dagegen für gleichbleibende Qualität und nimmt der Verwaltung die Schlichtung ab – die Kosten tragen in der Regel die Mieter über die Betriebskosten.
Rechtlich ist Folgendes zu beachten:
- Mieter sind nur zur Treppenhausreinigung verpflichtet, wenn der Mietvertrag oder eine Hausordnung, die Vertragsbestandteil ist, das vorsieht.
- Eine einseitige Änderung durch den Vermieter ist in der Regel nicht möglich. Wer von der Kehrwoche auf eine Reinigungsfirma umstellen und die Kosten umlegen will, braucht eine vertragliche Grundlage oder die Zustimmung der Mieter.
- Erledigen Mieter ihre Reinigungspflicht nicht, kann der Vermieter in der Regel abmahnen und die Arbeiten nach Fristsetzung auf Kosten des säumigen Mieters ausführen lassen.
Bei Neuvermietungen bietet es sich an, die Treppenhausreinigung einheitlich zu regeln. Gemischte Lösungen, bei denen ein Teil der Mieter selbst reinigt und ein anderer zahlt, sind schwer abzurechnen und führen oft zu Streit.
Umlage auf Mieter: § 2 Nr. 9 BetrKV und Wirtschaftlichkeit
Die Kosten der Treppenhausreinigung zählen zur Gebäudereinigung nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung (BetrKV). Gemeint ist die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile – genannt werden unter anderem Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen und der Fahrkorb des Aufzugs. Diese Kosten sind umlagefähig, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Haben die Parteien keinen anderen Schlüssel vereinbart, werden sie nach § 556a Abs. 1 BGB nach dem Anteil der Wohnfläche verteilt.
Nicht umlagefähig sind in der Regel einmalige Reinigungen, die durch Bau- oder Reparaturarbeiten nötig werden – sie gehören zu den Kosten der jeweiligen Maßnahme. Erledigt der Hausmeister die Treppenhausreinigung, laufen die Kosten über die Hauswartposition nach § 2 Nr. 14 BetrKV und dürfen nicht zusätzlich als Gebäudereinigung angesetzt werden.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot
Nach § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB muss der Vermieter bei der Abrechnung den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten. Das heißt nicht, dass immer das billigste Angebot gewählt werden muss. Kosten und Leistungsumfang müssen aber in einem angemessenen Verhältnis zum Objekt stehen. Eine tägliche Reinigung in einem kleinen Haus mit wenigen Parteien wäre zum Beispiel schwer zu begründen. Vergleichsangebote und ein objektbezogenes Leistungsverzeichnis helfen, die Angemessenheit zu belegen.
Wie sich Hauswart, Gartenpflege und Winterdienst abgrenzen, lesen Sie in unserem Ratgeber Gebäudeservice & Betriebskosten.
Mieterwechsel: Was Verwaltungen beachten sollten
Beim Auszug und Einzug von Mietern ergeben sich rund um das Treppenhaus einige praktische Punkte:
- Abrechnung: Kosten ohne Verbrauchsbezug wie die Treppenhausreinigung werden in der Regel zeitanteilig auf alten und neuen Mieter verteilt.
- Umzugsschmutz: Starke Verschmutzungen durch den Umzug sollte der Verursacher beseitigen. Klare Absprachen vor dem Umzugstag und ein kurzer Kontrollgang danach vermeiden Ärger mit den übrigen Bewohnern.
- Reinigungsplan aktualisieren: Bei Kehrwoche den Plan anpassen, bei Dienstleistern neue Bewohner über Reinigungstage informieren.
- Wohnung übergabefertig machen: Für die Reinigung der leeren Wohnung eignet sich eine gesonderte Unterhaltsreinigung – sie ist allerdings keine Betriebskostenposition für das ganze Haus.
Qualitätskontrolle: So prüfen Sie die Leistung
Eine Reinigung ist nur so gut wie ihre Kontrolle. Bewährt haben sich:
- Reinigungsplan im Treppenhaus: Ein Aushang mit Intervallen und Abzeichnung je Einsatz zeigt Bewohnern und Verwaltung, wann gereinigt wurde.
- Leistungsnachweise: Digitale oder schriftliche Nachweise je Einsatz, die der Verwaltung regelmäßig vorliegen.
- Stichproben: Kurze Begehungen in unregelmäßigen Abständen, idealerweise anhand einer Checkliste aus dem Leistungsverzeichnis.
- Klarer Reklamationsweg: Mängel mit Datum und Foto melden, feste Frist für die Nachbesserung.
- Fester Ansprechpartner: Eine Person beim Dienstleister, die Objekt und Team kennt.
Für größere Bestände lassen sich Qualitätskontrollen auch nach anerkannten Messsystemen wie der DIN EN 13549 strukturieren. Auch ein Hausmeisterservice, der regelmäßig im Objekt ist, kann Auffälligkeiten frühzeitig melden.
Treppenhausreinigung vergeben: Angebot nach Objektbegehung
Ein belastbares Angebot entsteht vor Ort. AXO REAL übernimmt die Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Vermieter – mit festen Intervallen, festen Teams und dokumentierten Leistungen. Wir betreuen Objekte in Wuppertal und Umgebung. Bei einer kostenfreien Objektbegehung nehmen wir Etagen, Flächen, Beläge und Zusatzleistungen auf und erstellen daraus ein Leistungsverzeichnis mit transparentem Angebot. Auf Wunsch verbinden wir die Reinigung mit Winterdienst, Gartenpflege und Hausmeisterservice in einem Vertrag.
Stand: 14. Oktober 2026. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.