Sauberkeit in Schulen und Kitas ist mehr als ein Komfortthema. Wo viele Kinder auf engem Raum lernen, essen und spielen, verbreiten sich Krankheitserreger schneller als in einem Bürogebäude. Gleichzeitig werden die Gebäude intensiv genutzt: morgens Unterricht, nachmittags Ganztag, abends Vereine und Volkshochschule. Eine gute Schulreinigung folgt deshalb einem Plan – und der beginnt beim Hygieneplan der Einrichtung.
Rechtlicher Rahmen: § 36 IfSG und der Hygieneplan
Nach § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen die in § 33 IfSG genannten Gemeinschaftseinrichtungen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen. Dazu zählen unter anderem Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte sowie Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen; die Kindertagespflege ist von dieser Pflicht ausgenommen. Die Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Wie ein Hygieneplan im Einzelnen aussehen muss, schreibt das Gesetz nicht vor. Als Vorlage dienen Rahmenhygienepläne und Musterpläne, die Landesbehörden und Arbeitskreise der Länder veröffentlichen. Ein Kernstück ist der Reinigungs- und Desinfektionsplan. Er beantwortet für jeden Bereich fünf Fragen: Was wird gereinigt, wann, wie, womit und von wem?
Für den Reinigungsdienstleister ist der Hygieneplan der Einrichtung die verbindliche Arbeitsgrundlage. Verantwortlich für den Plan bleiben die Einrichtung und ihr Träger. Ein erfahrener Dienstleister passt sein eigenes Hygienekonzept an das der Einrichtung an und bringt sein Fachwissen bei der Abstimmung von Intervallen, Verfahren und Mitteln ein, übernimmt aber nicht die Verantwortung der Einrichtung. Dieser Überblick ist keine Rechtsberatung.
DIN 77400: Was die Norm für Schulgebäude regelt
Die DIN 77400 „Reinigungsdienstleistungen – Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung“ liegt aktuell in der Ausgabe von September 2015 vor. Sie gilt für allgemeinbildende Schulen, Berufsschulen und die zugehörigen Sporteinrichtungen – unabhängig davon, ob eigene Beschäftigte oder ein externer Dienstleister reinigen.
Die Norm beschreibt Grundsätze für eine vertragsgemäße, hygienische und umweltbewusste Reinigung. Sie nennt Mindesthäufigkeiten für verschiedene Bereiche und betont, dass bei der Festlegung der Intervalle Schulform, Nutzungsintensität, Bausubstanz, außerschulische Nutzung und Jahreszeit zu berücksichtigen sind. Ein zentraler Gedanke: Jede Schule sollte unabhängig vom verfügbaren Budget mindestens ein festgelegtes Mindestniveau an Reinigung sicherstellen.
Wichtig für Schulträger: Eine DIN-Norm ist zunächst eine Empfehlung. Verbindlich wird sie, wenn sie im Reinigungsvertrag oder im Leistungsverzeichnis vereinbart ist. Für Kitas orientieren sich Träger in der Regel an den Rahmenhygieneplänen ihres Landes und an den Anforderungen der jeweiligen Einrichtung.
Raumgruppen und typische Reinigungsintervalle
In Leistungsverzeichnissen werden Räume zu Raumgruppen zusammengefasst, die ähnlich genutzt und ähnlich verschmutzt werden. Für jede Raumgruppe wird ein Intervall festgelegt. Die folgende Übersicht zeigt eine typische Praxis, wie sie auch in Musterplänen der Länder als Richtwert auftaucht. Sie ist keine gesetzliche Vorgabe – die konkreten Intervalle legen Einrichtung und Träger fest.
| Raumgruppe | Typisches Intervall | Hinweise |
|---|---|---|
| Sanitärräume (WC, Urinale, Waschbecken, Armaturen, Boden) | täglich | bei hoher Nutzung zusätzlich nach Bedarf |
| Flure, Eingänge, Treppenhäuser | täglich | bei Nässe und Laub öfter, Sauberlaufzonen einplanen |
| Klassen- und Gruppenräume | mehrmals pro Woche | in Kitas meist täglich, Teppichflächen saugen |
| Tische und Handkontaktflächen wie Türgriffe, Lichtschalter, Handläufe | mehrmals pro Woche | in Infektionszeiten häufiger |
| Mensa und Speiseräume | täglich | Tische nach der Essensausgabe |
| Sporthallen, Umkleiden, Duschen | täglich bzw. nach Nutzung | Sportböden nach Herstellervorgaben |
| Verwaltung, Lehrerzimmer, Besprechungsräume | wöchentlich bis mehrmals pro Woche | je nach Nutzung |
| Papierkörbe | täglich leeren | Behälter regelmäßig reinigen |
In Kitas kommen Bereiche hinzu, für die der Hygieneplan meist eigene Regeln enthält, etwa Wickelplätze, Schlafräume und Spielzeug. Vieles davon erledigt das pädagogische Personal im Tagesablauf; der Reinigungsdienst übernimmt Böden, Sanitärräume und Oberflächen.
Ein Unterschied zur Schule wird oft unterschätzt: Kleinkinder spielen, krabbeln und sitzen auf dem Boden. Böden in Gruppenräumen, Spielteppiche und niedrige Kinder-Toiletten und -Waschbecken verdienen deshalb besondere Aufmerksamkeit. Auch Fensterscheiben und Glastüren in Kinderhöhe sind schnell verschmiert und werden in Kitas meist häufiger gereinigt als in anderen Gebäuden.
Reinigen oder desinfizieren? Musterpläne der Länder sehen eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen in der Regel nicht vor; eine gründliche Reinigung reicht im Alltag aus. Desinfiziert wird anlassbezogen – etwa bei Verunreinigung mit Blut, Erbrochenem oder Stuhl – sowie in besonderen Bereichen wie Küchen. Bei gehäuft auftretenden Infektionen kann das Gesundheitsamt weitere Maßnahmen veranlassen. Dann kommen geprüfte Mittel zum Einsatz, und Einwirkzeit und Dosierung werden genau eingehalten.
Ferien-Grundreinigung: große Arbeiten in die schulfreie Zeit
Was im laufenden Betrieb nicht möglich ist, wird in den Ferien erledigt. Die Grundreinigung entfernt alte Pflegefilme und festsitzenden Schmutz von den Böden und baut einen neuen Schutzfilm auf. Dafür müssen Räume ausgeräumt werden und Böden in Ruhe trocknen können – während des Unterrichts ist das nicht machbar.
Typische Ferienleistungen sind:
- Grundreinigung und neue Pflegebeschichtung elastischer Böden wie Linoleum, PVC oder Kautschuk
- Grundreinigung von Sporthallenböden nach Herstellervorgaben, siehe Sporthallenreinigung
- Fenster- und Glasreinigung innen und außen, siehe Glasreinigung
- Reinigung von Heizkörpern, Leuchten, Schränken und Regalen
- Intensivreinigung der Sanitärräume inklusive Wandfliesen und Fugen
Planen Sie die Ferienreinigung früh gemeinsam mit Hausmeister und Gebäudewirtschaft. Gerade in den Sommerferien finden in Schulen oft auch Bau- und Instandhaltungsarbeiten statt. Die Reihenfolge sollte klar sein: erst die Handwerker, dann die Grundreinigung. Sonst ist der frische Pflegefilm nach wenigen Tagen wieder zerkratzt.
Reinigung außerhalb der Betreuungszeiten und Sicherheit der Kinder
Gereinigt wird in Schulen und Kitas in der Regel, wenn keine Kinder im Haus sind: nachmittags nach Unterrichtsende oder Ganztag, in Kitas nach der Schließung. Das schützt die Kinder und schafft Ruhe zum Arbeiten. Wo Räume abends von Vereinen genutzt werden, müssen Reinigungs- und Belegungszeiten aufeinander abgestimmt sein. Ein fester Zeitplan, der Hausmeister, Schulleitung und Reinigungsteam vorliegt, vermeidet Überschneidungen.
Beim Umgang mit Reinigungsmitteln gilt in Einrichtungen für Kinder besondere Sorgfalt:
- Mittel stets in verschlossenen Räumen oder Schränken lagern und nie offen stehen lassen.
- Nur Originalgebinde mit vollständiger Kennzeichnung verwenden, niemals in Getränkeflaschen oder unbeschriftete Behälter umfüllen.
- Reinigungswagen nicht unbeaufsichtigt in Fluren abstellen, solange Kinder im Haus sein könnten.
- Dosiersysteme nutzen, um Überdosierung zu vermeiden.
- Wo möglich, milde Produkte ohne unnötige Duft- und Zusatzstoffe einsetzen.
- Nasse Böden kennzeichnen, damit niemand ausrutscht.
Für jedes Gefahrstoffprodukt sollten Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung vorliegen, und das Reinigungspersonal sollte regelmäßig unterwiesen werden.
Qualitätskontrolle nach DIN EN 13549
Wie lässt sich prüfen, ob die vereinbarte Reinigung tatsächlich erbracht wird? Die DIN EN 13549 „Reinigungsdienstleistungen – Grundanforderungen und Empfehlungen für Qualitätsmesssysteme“ gibt dafür einen Rahmen vor. Sie beschreibt, wie Systeme zur Messung der Reinigungsqualität aufgebaut sein sollten, damit Ergebnisse nachvollziehbar und vergleichbar sind.
In der Praxis bedeutet das:
- Qualitätsmerkmale je Raumgruppe festlegen, zum Beispiel „Boden frei von losem Schmutz und Flecken“.
- Stichproben ziehen, statt jeden Raum täglich zu prüfen.
- Ergebnisse nach einem vorher vereinbarten Schema bewerten und dokumentieren.
- Mängel mit Frist beheben und bei der nächsten Kontrolle nachprüfen.
Bewährt haben sich gemeinsame Kontrollen von Auftraggeber und Dienstleister in festen Abständen. Ein Mängelbuch oder ein digitales Meldesystem sorgt dafür, dass Hinweise von Lehrkräften oder Kita-Personal nicht verloren gehen und nachvollziehbar erledigt werden.
Zusammenarbeit mit Hausmeister, Schulleitung und Schulträger
Bei der Schulreinigung arbeiten mehrere Seiten zusammen. Der Schulträger – meist die Kommune – ist Auftraggeber: Er schließt den Vertrag, legt den Leistungsumfang fest und kontrolliert die Qualität. Die Schulleitung oder Kita-Leitung verantwortet den Hygieneplan und meldet Bedarfe. Der Hausmeister ist im Alltag der wichtigste Ansprechpartner vor Ort: Er kennt das Gebäude, regelt Schlüssel und Schließzeiten und bemerkt Schäden oft als Erster.
Klären Sie vorab, wer Seifenspender, Papierhandtücher und Toilettenpapier nachfüllt, wer Abfälle zu den Sammelplätzen bringt und auf welchem Weg Schäden gemeldet werden. Auch der Außenbereich gehört dazu: Im Winter müssen Zugänge und Schulhof rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn geräumt und gestreut sein. Wenn Sie den Winterdienst mit der Gebäudereinigung bündeln, haben Sie einen Ansprechpartner für innen und außen. Was Eigentümer und Verwaltungen beim Räumen und Streuen beachten müssen, erklärt unser Ratgeber zu den Räum- und Streupflichten.
Schulreinigung vergeben: Objektbegehung als Grundlage
Ein passendes Reinigungskonzept beginnt mit einem Blick auf das Gebäude. Bei einer kostenfreien Objektbegehung erfassen wir Raumgruppen, Bodenbeläge, Nutzungszeiten und Besonderheiten wie Ganztag, Mensa oder Sporthalle. Daraus entsteht ein Vorschlag für Intervalle und Leistungsumfang; unser Hygienekonzept passen wir dabei gern an das Hygienekonzept Ihrer Einrichtung an. Alternativ kalkulieren wir direkt auf Basis Ihres vorhandenen Leistungsverzeichnisses.
Unsere Leistungen für Bildungseinrichtungen finden Sie auf der Seite Schul- und Kitareinigung. Wenn Sie die Leistung öffentlich ausschreiben, hilft unser Leitfaden zur Ausschreibung von Gebäudereinigung bei Leistungsverzeichnis, Wertung und Qualitätskontrollen.
Stand: 14. Oktober 2026. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.